§ 1 Allgemeines

§ 1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma EBS-SYSTART GmbH und dem Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen beiden.

§ 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit

§ 1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.

§ 1.4 Alle von der Firma EBS-SYSTART GmbH erbrachten Leistungen werden hier und im Folgenden der Kürze halber mit “Ware“ bezeichnet.

§ 1.5 Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon gegen geltende Gesetze verstoßen, so sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch, soweit rechtlich möglich, sinngemäß anzuwenden.

§ 1.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.

§ 2 Angebote

§ 2.1 Verbindliche Angebote werden nur schriftlich abgegeben.

§ 2.2 Alle Angebote, unabhängig davon, wie diese übermittelt worden sind, werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch die Firma EBS-SYSTART GmbH (siehe § 2.1) verbindlich.

§ 2.3 Die Firma EBS-SYSTART GmbH behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss zeigt, dass die Erbringung der Leistung durch die Firma EBS-SYSTART GmbH für diese unzumutbar wäre. Was unzumutbar ist, entscheidet die Firma EBS-SYSTART GmbH.

In diesem Fall wird der Kunde sofort informiert. Vom Kunden schon erbrachte Gegenleistungen und Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die Firma EBS-SYSTART GmbH sind ausgeschlossen.

§ 3 Lieferung

§ 3.1 Lieferungs-, Verpackungs- und Transportkosten zuzüglich der eventuellen Kosten für eine Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen.

§ 3.2 Lieferung und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware sachgemäß verpackt und einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über.

§ 3.3 Schäden an der Verpackung muss der Kunde sich direkt bei Annahme der Ware vom Transportunternehmen bestätigen lassen.

§ 3.4 Die Ware ist sofort nach Erhalt vom Kunden auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden müssen sofort und dokumentiert (Foto) und schriftlich angezeigt werden.

§ 3.5 Angaben zu Fristen irgendwelcher Art sind immer verbindlich, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4 Garantie, Sachmängel, Haftung und Haftungsausschluß

§ 4.1 Die Firma EBS-SYSTART GmbH garantiert für den ordnungsgemäßen Zustand der Ware bei Auslieferung.

§ 4.2 Die Firma EBS-SYSTART GmbH haftet nicht für Transportschäden.

§ 4.3 Sollten Mängel, die die Firma EBS-SYSTART GmbH zu verantworten hat, auftreten, so hat die Firma EBS-SYSTART GmbH das Recht zur Nachbesserung

§ 4.4 Mängel sind der Firma EBS-SYSTART GmbH grundsätzlich sofort anzuzeigen. Hierbei ist es notwendig, alle zu beanstandenden Gegenstände zur Firma EBS-SYSTART GmbH zu bringen. Dies kann auch durch einen Paketdienstleister oder ein Transportunternehmen geschehen. Die Firma EBS-SYSTART GmbH wird dann über den Mangel und das weitere Vorgehen entscheiden.

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